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Bedingungen für Wettkämpfe

Gestellung von Kampfrichter*innen:

  • Mit der Meldung der Teilnehmenden für einen Wettkampf sind die erforderlichen Kampfrichter*innen bzw. Riegenführer*innen namentlich zu benennen. Bei der Verwendung des Meldeprogramms „TG Meldung“ sind die entsprechenden Personen in der E-Mail aufzuführen.
  • Die genaue Anzahl der zu meldenden Kampfrichter*innen und Riegenführer*innen pro Verein ist vom jeweiligen Wettkampf abhängig und ist der entsprechenden Wettkampfausschreibung zu entnehmen.
  • Werden nicht genügend Kampfrichter*innen bzw. Riegenführer*innen gemeldet, wird für jede fehlende Person eine Gebühr von 15,00 € mit den Meldegebühren erhoben. Der Turngau Hunsrück kann auf das Einziehen dieser Gebühr verzichten, wenn ein Verein weniger als drei Teilnehmende meldet. Bei Meldungen über ein Lehrzentrum wird eine anteilige Gebühr für fehlende Personen entsprechend der einzelnen Vereine der Teilnehmenden erhoben.
  • Kampfrichter*innen mit mindestens Gaulizenz, die bei dem Gau-Cup Einzel, dem Kinderturnfest oder den Gau-Minitrampolinmeisterschaften eingesetzt werden, erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 5,00 €.

Meldung zu den Wettkämpfen:

  • Meldungen von Teilnehmenden zu Wettkämpfen sollten über unser Meldeprogramm
    „TG Meldung“ erfolgen (auf unserer Homepage verfügbar). Alternativ kann die Meldung auch schriftlich erfolgen (Post, E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Für bestimmte Veranstaltungen ist eine Meldung nur über einen speziellen Meldebogen möglich (siehe jeweilige Wettkampfausschreibung).
  • Meldelisten sind vom Verein auf die korrekte Wiedergabe der Jahrgänge und der Namen der Teilnehmenden zu prüfen. Änderungen am Wettkampftag sind nicht mehr möglich.
  • Die Meldegebühren und der Meldeschluss sind der jeweiligen Wettkampfausschreibung zu entnehmen. Für Meldungen, die über das Meldeprogramm „TG Meldung“ erfolgen, gibt es einen späteren Meldeschluss.
  • Für Meldungen, die erst nach Meldeschluss eingehen, wird das doppelte Meldegeld erhoben.
  • Teilnehmende oder Gruppen, die keinem Verein eines Turngaus im Turnverband Mittelrhein angehören, zahlen das doppelte Meldegeld.
  • Ab 2019 gilt das neue digitale Passwesen des DTB. Bitte frühzeitig beim TVM um Startpässe kümmern. Startpässe werden ab Verbandsmeisterschaften benötigt. 

 

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